AGB für Coaching, Selbsterfahrung, Diamond Approach & Yoga

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die von beiden Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Coachin/Lehrerin Angelika Böhme (nachfolgend Coachin/Lehrerin genannt) und der Klientin/dem Klienten als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Dienstvertrag kommt zustande, wenn die Klientin/der Klient ein Angebot der Coachin/Lehrerin unter www.human-unfoldment bucht, oder anderweitig, zum Beispiel telefonisch, per E-Mail oder Messangerdienst vereinbart.
  3. Die Klientin/der Klient hat auf eigene Verantwortung sicherzustellen, dass ihre/seine angegebenen Kontaktdaten zutreffend sind und E-Mails reibungslos empfangen werden können.
  4. Die Coachin/Lehrerin ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesen Fällen bleibt der Honoraranspruch der Coachin/Lehrerin für die, bis zur Ablehnung der Dienstleistung, erbrachten Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt des Dienstleistungsvertrags

  1. Die Coachin/Lehrerin erbringt ihre Dienste gegenüber der Klientin/dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in Coaching und Schulung einbringt. Die Coachin/Lehrerin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen der Klientin/dem Klienten entsprechen, sofern die Klientin/der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.
  2. Durch den ganzheitlichen Ansatz gehören zu dem gesamten Angebot auch Übungen, die die Klientin/den Klienten zu mehr eigenem Gewahrsein führen und die Klientin/den Klienten unterstützen sich selbst bewusster zu werden, insbesondere der unmittelbaren inneren Erfahrung. Dabei kommen Körperarbeit und Atemübungen zum Einsatz.
  3. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Klientin/des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten/gebuchten Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels der Klientin/des Klienten. 

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen der Coachin/Lehrerin

  1. Coaching, Diamond Approach Einzelsitzungen und Seminare, als auch Yogaunterricht sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde. Demnach darf die Coachin/Lehrerin gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Die Coachin/Lehrerin darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.
  2. Coaching und Diamond Approach Einzelsitzungen und -seminare sind keine Psychotherapie und auch kein Ersatz für eine Psychotherapie. Die Klientin/der Klient trägt während der gesamten Begleitung die volle Verantwortung für ihr/ sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Termine. Die Teilnahme an allen Angeboten der Coachin/Lehrerin setzen eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
  3. Die Klientin/der Klient hat bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen und Erkrankungen als auch eine Schwangerschaft mitzuteilen. Dies gewährleistet, dass die angebotenen Atemübungen und Bewegungen für die Klientin / den Klienten angemessen sind. Sollte die Klientin/der Klient den vielleicht einschränkenden Empfehlungen der Coachin/Lehrerin nicht nachgehen, entfällt jeglicher Haftungsanspruch.
  4. Yoga ist seitens der Zentralen Prüfstelle für Prävention als Förderung von Entspannung anerkannt. Eine Wirksamkeit der eingesetzten ganzheitlichen Methoden der Coachin/Lehrerin ist allerdings wissenschaftlich und schulmedizinisch nicht belegt oder anerkannt.
  5. Mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, ist die Haftung der Coachin/Lehrerin für etwaige Schäden der Klientin/des Klienten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  6. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch für leichtfahrlässige Pflichtverletzungen von Personen, die als Erfüllungsgehilfen für die Coachin/Lehrerin tätig werden.

§ 4 Mitwirkung der Klientin/des Klienten – Vertrauensverhältnis

  1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist die Klientin/der Klient nicht verpflichtet. Ein Coaching/Unterrichten ist aber nur bei aktiver Mitwirkung der Klientin/des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching/Unterrichten, als auch für das sich Einlassen auf die innere Wahrnehmung, Entspannungs-, Atemübungen und Körperbewegungen.
  2. Die Coachin/Lehrerin ist berechtigt, das Coaching/Unterrichten zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn die Klientin/der Klient die angebotenen Inhalte verneint.
  3. Auch die Klientin/der Klient hat das Recht, das Coaching/die Schulung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig und entsprechend der Kündigungsregelungen vor dem nächsten vereinbarten Coaching- bzw. Schulungstermin und schriftlich erfolgen.

§ 5 Vertraulichkeit

  1. Die Coachin/Lehrerin behandelt die Daten der Klientin / des Klienten vertraulich. Auskünfte bezüglich der Inhalte der Gespräche, dem jeweiligen ganzheitlichen Prozess, der Begleitumstände und persönlichen und gesundheitlichen Verhältnisse der Klientin / des Klienten werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung und auf Bitte der Klientin/des Klienten an Dritte erteilt.
  2. § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Coachin/Lehrerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.
  3. § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit den Dienstleistungen persönliche Angriffe gegen die Coachin/Lehrerin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  4. Für den Fall eines vereinbarten Online-Coachings ist die Klientin/der Klient mit dem vereinbarten Medium (Telefon/Skype/Zoom o.ä.) einverstanden und hat sich ggf. über diese Drittanbieter informiert.

§ 6 Datenschutz

  1. Die Klientin/der Klient erklärt sich mit der Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten zum Zwecke der Organisation und Durchführung von den gebuchten Dienstleistungen einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
  2. Im Übrigen gilt für die Anmeldung und Teilnahme bei allen Angeboten die Datenschutzerklärung von Human Unfoldment.
  3. Bei Nutzung von Online-Anbietern (Zoom/Skype o.ä.) gilt ergänzend die Datenschutzerklärung des jeweiligen Drittanbieters.

§ 7 Zahlungsbedingungen Coaching und Diamond Approach Einzelsitzungen

Nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages ist das Honorar für den ersten Coachingtermin oder Diamond Approach Einzeltermin (Erstgespräch) direkt zu dem gebuchten Termin fällig. Für alle weiteren Termine ist das Honorar im direkten Anschluss fällig und spätestens nach 7 Tagen zahlbar. Sollte die Klientin/der Klient einmal verhindert sein und den gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser sobald als möglich im Buchungssystem zu stornieren, spätestens jedoch 24 Stunden vorher. Bei Nichterscheinen oder einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem gebuchten Termin ist der nicht wahrgenommene Termin durch die Klientin/den Klienten zu zahlen, es sei denn, der Termin wird von einer anderen Klientin/ einem anderen Klienten wahrgenommen. Die Coachin/Lehrerin behält sich das Recht vor, bei einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung von weiterer Dienstleistung zurückzutreten.

§ 8 Zahlungsbedingungen Kurse / Seminare

  1. Die Yogakursgebühr ist mit der ersten Unterrichtsstunde fällig und spätestens nach 7 Tagen zahlbar. Auf Wunsch ist die Zahlung der Kursgebühr in drei Raten möglich. (1. Rate sofort, 2. Rate innerhalb von 7 Tagen nach 4 Kursterminen, 3. Rate innerhalb von 7 Tagen nach 8. Kursterminen.)
  2. Eine Rückerstattung von verpassten Unterrichtsstunden eines Kurses ist nur in besonderen Ausnahmefällen (z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Attests) möglich und erfolgt auf Kulanz. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
  3. Bei einzelnen Seminaren (z.B. Yoga, Pranayama, Diamond Approach) wird die volle Seminargebühr eine Woche vor Seminarbeginn fällig.
  4. Bei allen Seminaren der fortlaufenden Diamond Approach Studiengruppe und den dazugehörigen Integrationsgruppen und Vertiefungstreffen wird die Gebühr 4 Wochen vor Seminarbeginn fällig.
  5. Die Coachin/Lehrerin behält sich das Recht vor, bei einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung von dem Vertrag zurückzutreten und die Vertragspartnerin/den Vertragspartner von der Teilnahme an dem Kurs oder Seminar auszuschließen.
  6. Bei einer verkürzten Teilnahme an einem Seminar ist eine Reduzierung der Seminargebühr nicht möglich.
  7. Der/die Teilnehmende muss bei Präsenzseminaren, soweit nicht anders angegeben, Unterkunft und Verpflegung selbst organisieren. Hierzu sind die Hinweise bei den jeweiligen Seminaren zu beachten.
  8. Für eine Teilnahme an der Diamond Approach Studiengruppe ist eine Mitgliedschaft in der sogenannten Ridhwan-Schule (der globalen Schule des Diamond Approach) verpflichtend. Die Klientin/der Klient erhält dadurch Zugang zum Schulportal, dem Netzwerk der Deutschen Ridhwan Stiftung und verschiedenen, zum Teil kostenfreien zusätzlichen Lehrangeboten. Für die Mitgliedschaft fällt nach einem halben Jahr eine Gebühr an, die gestaffelt, je nach finanzieller Selbsteinschätzung wählbar ist. Zurzeit (2024/25) beträgt der niedrigste Jahresbeitrag 56 €.  

§ 9 Online Angebote

  1. Für die Teilnahme an Online-Seminaren oder –Kursen werden der Klientin/dem Klienten spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn per E-Mail die Zugangsdaten zugeschickt. Falls die Klientin/der Klient den Link bis zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht erhalten hat, ist dies unverzüglich der Coachin/Lehrerin anzuzeigen. Die Folgen einer unterbliebenen unverzüglichen Mitteilung trägt die Klientin/der Klient. Darüber hinaus ist die Klientin/der Klient für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen einer erfolgreichen Teilnahme selbst verantwortlich.
  2. Ausschließlich die Klientin/der Klient ist befugt dem Online-Angebot beizutreten. Die Befugnis ist nicht auf Dritte übertragbar. Die Klientin/der Klient ist dafür verantwortlich, dass ihre/seine Zugangsdaten nicht von unbefugten Dritten in missbräuchlicher Weise genutzt werden können.

§ 10 Rücktritt vom Coaching und Diamond Approach Einzelterminen

  1. Ein Rücktritt von gebuchten Coachingterminen und Diamond Approach Einzelsitzungen ist bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Er hat über eine Stornierung im Buchungssystem zu erfolgen. Bei Nichterscheinen oder einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem gebuchten Termin ist der nicht wahrgenommene Termin durch die Klientin/den Klienten zu zahlen.

§ 11 Rücktritt von Kursen oder einzelnen Seminaren

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag vor Seminar- bzw. Kursbeginn durch Klientin/den Klienten muss über das Buchungssystem erfolgen.
  2. Bei einem Rücktritt von weniger als 1 Woche vor Kurs- oder Seminarbeginn werden 100 % der Kurs- oder Seminargebühr fällig.
  3. Das Recht der Klientin/des Klienten von dem Vertrag aus wichtigem Grund (z. B. Nachweis einer schweren Erkrankung) zurückzutreten bleibt unberührt.

§ 12 Rücktritt von Seminaren der Diamond Approach Studiengruppe

  1. Bei der Diamond Approach Studiengruppe handelt es sich um eine fortlaufende Gruppe mit aufeinander aufbauendem Curriculum. Dabei trägt eine regelmäßige und verbindliche Teilnahme zum inneren Wachstum aller bei. Auch stärkt dies das gegenseitige Vertrauen, und somit den empfundenen geschützten Raum. 
  2. Bei einem Rücktritt bis zu 4 Wochen vor dem ersten gebuchten Seminar fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 € an, die direkt zahlbar ist. Bei einem Rücktritt von weniger als 4 Wochen vor dem ersten gebuchten Seminar werden 100 % der Seminargebühr fällig. Danach ist eine Kündigung des Dienstleistungsvertrags immer bis zu vier Wochen vor Ende des Halbjahres (30.06. bzw. 31.12.) möglich.
  3. Bei einem geplanten Rücktritt erklärt sich die Klientin/der Klient bereit zunächst in einer Diamond Approach Einzelsitzung mit einer/einem selbst bestimmten zertifizierten Diamond Approach Lehrer/-in die Beweggründe zu erforschen. Dies soll dazu beitragen mehr Klarheit zu erlangen, aus welcher Motivation der Rücktritt erfolgt. Die finale Entscheidung obliegt einzig der Klientin/dem Klienten.
  4. Der Rücktritt hat über das Buchungssystem, per E-Mail oder postalisch zu erfolgen.
  5. Das Recht der Klientin/des Klienten von dem Vertrag aus wichtigem Grund (z. B. Nachweis einer schweren Erkrankung) zurückzutreten bleibt unberührt.

§ 13 Rücktritt der Coachin/Lehrerin

  1. Die Coachin/Lehrerin behält sich vor, vor Kurs- bzw. Seminarbeginn aus wichtigem Grund von dem Vertrag mit der Klientin / dem Klienten zurückzutreten. Ein solcher Grund liegt ferner dann vor, wenn mit Ablauf der Anmeldefrist die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In solchen Fällen erhält die Klientin/der Klient die bereits geleistete Kurs- bzw. Seminargebühr vollständig zurückerstattet. Weitergehende rechtliche Ansprüche der Klientin/des Klienten gegen die Coachin/Lehrerin bestehen jedoch nicht.
  2. Bei Erkrankung oder höherer Gewalt behält sich die Coachin/Lehrerin vor Termine von Einzelgesprächen, Kursen und Seminaren in Absprache mit der Klientin/dem Klienten zu verschieben. Kann die vertraglich vereinbarte Leistung nicht, oder nicht zu einem gemeinsam vereinbarten neuen Termin erfüllt werden, so haben beide Vertragsparteien das Recht vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erlischt mit dem Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Leistung auch der Anspruch auf die Gegenleistung. Bereits geleistete Zahlungen werden von der Coachin/Lehrerin zurückerstattet. Bei Seminaren und Kursen ist der Coachin/Lehrerin gestattet eine qualifizierte Vertretung zur Vertragserfüllung einzusetzen.

§ 14 Änderungen des Seminarorts und Ablaufs

  1. Die Coachin/Lehrerin behält sich bei Präsenzseminaren das Recht vor, das Seminar an einem anderen Ort als ursprünglich angegeben stattfinden zu lassen. Die Klientin/der Klient ist hieran gebunden sofern die Änderung im konkreten Einzelfall (insbesondere was den Anreiseweg betrifft) nicht wesentlich ist und damit zumutbar ist.
  2. Bei erforderlichen personellen Änderungen oder zeitlichen Anpassungen im Seminarablauf ist die Klientin/der Klient nicht zu einem Rücktritt oder einer vollständigen oder teilweisen Minderung der Seminargebühr berechtigt.

§ 15 Urheberrechtlicher Schutz

  1. Die Lehrinhalte, sowie alle Unterlagen, die den Kurs- bzw. Seminarteilnehmenden überlassen werden, stellen das geistige Eigentum des/der jeweiligen Dozenten/Dozentin dar. Es ist untersagt, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Coachin/Lehrerin Lehrinhalte bzw. überlassene Unterlagen zu kopieren, auf sonstige Weise zu vervielfältigen oder dritten Personen zugänglich zu machen.
  2. Bild- und Tonaufnahmen durch Teilnehmende während eines Kurses oder Seminars sind untersagt. Die Coachin/Lehrerin hat in einem solchen Fall das Recht, die Klientin/den Klienten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf die ganze oder teilweise Rückerstattung der Seminargebühr bzw. weitergehende Ansprüche der Klientin/des Klienten bestehen in diesem Fall nicht.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Aktualisierung Dezember 2024

Angelika Böhme
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